KOSTEN
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden daher bei Vorliegen einer psychischen Störung und nach Antragstellung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ebenso die, der Antragstellung vorausgehenden "Kennenlerntermine" (Sprechstunde und probatorische Sitzungen).
Privat Versicherte und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Kassen und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut*innen. Den Umfang der erstattungsfähigen Leistungen und Antragsformalitäten hängen von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab. Es ist daher notwendig, dass Sie sich vorab mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle in Verbindung setzen um diese zu erfragen. Die Kosten sind an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) orientiert. Eine ausführliche Liste finden Sie hier.
Selbstzahler*Innen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall sind keine weiteren Formalitäten zu beachten und wir verständigen uns gemeinsam über den Umfang der Behandlung. Die Kosten selbst zu übernehmen kann sinnvoll sein, wenn eine Übermittlung von Diagnosen an die Krankenkasse nicht gewünscht ist (z.B. aus beruflichen Gründen).
Beratung
Psychologische Beratung wird weder von den privaten noch gesetzlichen Versicherungen übernommen, da es sich hierbei nicht um eine Heilbehandlung handelt.
Die Abrechnung orientiert sich nach dem EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab). Für Psychotherapie und Beratung (50 Minuten) berechne ich 101,30 Euro.
Für die Beratung von Paaren berechne ich für eine 60-minütige Einheit 120 Euro.